Der Schallschutznachweis ist ein öffentlich-rechtlicher Nachweis, der belegt dass ein Gebäude die gesetzlichen Mindestanforderungen an den Schallschutz erfüllt. Er ist Pflicht bei Neubau
und wesentlichen Änderungen — und muss von einem staatlich anerkannten Sachverständigen erstellt werden.
LUFTSCHALLSCHUTZ
Schutz vor Geräuschen aus Nachbarräumen
Wände, Decken und Türen müssen ausreichend Luftschall dämmen — zwischen Wohnungen, gegenüber Gewerbe und gegenüber Außenlärm.
TRITTSCHALLSCHUTZ
Schutz vor Gehgeräuschen
Decken und Treppen müssen Trittschall ausreichend dämmen — besonders relevant bei Mehrfamilienhäusern und gemischt genutzten Gebäuden.
AUSSENLÄRM
Schutz vor Verkehrs- und Umgebungslärm
Fassaden, Fenster und Dächer müssen je nach Lärmbelastung ausreichend gegen Außenlärm schützen — Nachweis über das bewertete Schalldämm-Maß.
GEBÄUDETECHNISCHE ANLAGEN
Schutz vor Anlagengeräuschen
Heizung, Lüftung, Aufzüge und Sanitäranlagen erzeugen Körperschall — der Nachweis belegt die Einhaltung der zulässigen Schallpegel.