1. Bestandsunterlagen (zwingend) Genehmigte Bestandspläne (Grundrisse, Schnitte, Ansichten mit Genehmigungsstempel der Bauaufsichtsbehörde) Vollständige Darstellung des genehmigten Ist‑Zustands Nachweise über ggf. bestehenden Bestandsschutz Hinweis: Nicht genehmigte Aufmaße oder Eigenzeichnungen gelten nicht als Bestandsunterlagen. 2. Planungsunterlagen (neu) Bauantragspläne (Grundrisse, Schnitte, Ansichten) Klare Kennzeichnung von Bestand / Abbruch / Neu Baubeschreibung Flächen- und...