1. Bestandsunterlagen (zwingend)
- Genehmigte Bestandspläne
(Grundrisse, Schnitte, Ansichten mit Genehmigungsstempel der Bauaufsichtsbehörde) - Vollständige Darstellung des genehmigten Ist‑Zustands
- Nachweise über ggf. bestehenden Bestandsschutz
Hinweis: Nicht genehmigte Aufmaße oder Eigenzeichnungen gelten nicht als Bestandsunterlagen.
2. Planungsunterlagen (neu)
- Bauantragspläne (Grundrisse, Schnitte, Ansichten)
- Klare Kennzeichnung von Bestand / Abbruch / Neu
- Baubeschreibung
- Flächen- und Raumberechnungen
- Nachweis der Stellplätze (falls relevant)
3. Planungsrechtliche Klärung
- Liegt ein Bebauungsplan vor?
- Art und Maß der baulichen Nutzung
- Baugrenzen, Geschossigkeit, Dachform
- Falls kein Bebauungsplan: Nachweis nach § 34 BauGB
(Einfügen in die nähere Umgebung) - Vergleichsbebauung dokumentiert (Umfeldanalyse)
4. Grundstücks- und Rechtsverhältnisse
- Aktueller Lageplan / Katasterauszug
- Prüfung auf Baulasten
- Prüfung auf Wegerechte / Dienstbarkeiten
- Erschließung gesichert (Zufahrt, Medien)
5. Gebäudehistorie
- Baujahr bzw. Baualtersklasse bekannt
- Welches Baurecht galt bei Errichtung?
- Frühere Genehmigungen / Nutzungsänderungen dokumentiert
- Abweichungen zwischen genehmigtem und tatsächlichem Zustand geklärt
6. Nutzungsänderung (zusätzlich erforderlich)
- Beschreibung der bisherigen Nutzung
- Beschreibung der geplanten Nutzung
- Nachweise zu Schallschutz, Brandschutz, ggf. Stellplätzen
- Prüfung, ob neue Anforderungen ausgelöst werden
7. Fachplanungen
- Bauphysikalische Nachweise (z. B. Wärme- und Schallschutz)
- Tragwerksplanung / Standsicherheitsnachweis
(nicht eigene Leistung, aber über Fachplaner einzubinden) - Ggf. Brandschutzkonzept
- Ggf. Entwässerungs- oder Entwässerungsnachweis
8. Formale Unterlagen
- Bauantragsformular (behördenspezifisch)
- Eigentümer‑ / Bauherrenunterschriften
- Vollmacht (bei Vertretung)
- Nachbarschaftsbeteiligung (falls erforderlich)
